Was ist ein Wahlarzt?
Ein Wahlarzt verrechnet direkt mit dem Patienten und nicht mit der Krankenkasse. Daher erhalten Sie nach der Untersuchung eine Honorarnote (auf der die Leistungscodes der Krankenkasse vermerkt sind), welche Sie vorerst selber bezahlen müssen, um sie anschließend zur Rückvergütung bei Ihrer Krankenkasse einzureichen. Falls Sie eine ambulante Zusatzversicherung haben können Sie die Honorarnote ebenso bei Ihrer Versicherung einreichen.
Sollten sich Fragen bei der Einreichung Ihrer Honorarnote ergeben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!
Die Leistungen aus der allgemeinmedizinischen Ordination werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet.